Lohnbuchführung

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen sind Sie verpflichtet eine ordnungsgemäße Lohnbuchführung zu erstellen. Wie bei der Finanzbuchführung helfen wir Ihnen sämtliche Vorschriften zu erfüllen:

  • Lohn – und Gehaltsabrechnungen (inkl. Baulöhne)
  • Lohnvorwegberechnung
  • Führen der Lohnkonten, digitale Personalakte
  • elektronische Lohnsteueranmeldung
  • Beitragsmeldung an die Krankenkasse
  • Klärung von sozialversicherungsrechtlichen Problemen
  • Beratung über steuerfreie und steuerpflichtige Bezüge
  • geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Mini – Jobs)
  • Mitwirkung bei der Lohnsteuer – und Sozialversicherungsprüfung

Die Digitalisierung im Bereich Lohnbuchführung haben wir ebenfalls erfolgreich eingeführt und bieten Ihnen auch hier ein effizientes, digitales Belegwesen an.