Lohnbuchführung
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen sind Sie verpflichtet eine ordnungsgemäße Lohnbuchführung zu erstellen. Wie bei der Finanzbuchführung helfen wir Ihnen sämtliche Vorschriften zu erfüllen:
- Lohn – und Gehaltsabrechnungen (inkl. Baulöhne)
- Lohnvorwegberechnung
- Führen der Lohnkonten, digitale Personalakte
- elektronische Lohnsteueranmeldung
- Beitragsmeldung an die Krankenkasse
- Klärung von sozialversicherungsrechtlichen Problemen
- Beratung über steuerfreie und steuerpflichtige Bezüge
- geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Mini – Jobs)
- Mitwirkung bei der Lohnsteuer – und Sozialversicherungsprüfung
Die Digitalisierung im Bereich Lohnbuchführung haben wir ebenfalls erfolgreich eingeführt und bieten Ihnen auch hier ein effizientes, digitales Belegwesen an.